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Ihre Meinung ist uns wichtig!


Wir freuen uns immer über Ihr Feedback, da es uns hilft, auf Ihre Bedürfnisse einzugehen und Produkte und Service weiterzuentwickeln.
Sollte es uns einmal nicht gelingen, Ihre Erwartungen zu erfüllen, haben wir dafür gerne ein offenes Ohr und werden gemeinsam eine Lösung finden.

Kontakt: Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Beschwerde direkt an uns per Kontaktformular. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihre Anliegen kümmern.

Einreichung einer Beschwerde

Unser Beschwerdemanagement hat stets ein offenes Ohr für Ihre Anliegen und Fragen – und natürlich auch für Ihr Lob. Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen. Es ist uns daher wichtig, Missverständnisse so schnell wie möglich zu bereinigen und Ihren Ärger zu beseitigen. Ihr Feedback ermöglicht es uns, die Ursachen herauszufinden und Verbesserungsvorschläge aufzuzeigen.
Unten angeführte Kontaktmöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung.

Sie erhalten umgehend eine Empfangsbestätigung, wenn Sie uns Ihre Anliegen mittels Online-Formular übermitteln.

Wir sind bemüht, Ihre Beschwerde so rasch wie möglich zu bearbeiten.

Beschwerdemanagement easybank

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z.Hd. Beschwerdemanagement
Wiedner Gürtel 11
1100 Wien

Alle Infos zu einer Beschwerde
 

Wir benötigen folgende Informationen, damit Ihre Beschwerde korrekt registriert und bearbeitet werden kann:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Adresse

 

Wir arbeiten daran, für jede Ihrer Anfragen rasch und einfach Lösungen zu finden. Dies ist uns ein ernsthaftes Anliegen, dem wir uns zu 100% widmen. Sobald Ihre Anfrage bei uns einlangt, wird diese registriert und Sie erhalten eine schriftliche Eingangsbestätigung. Diese enthält auch Ihre persönliche Beschwerdenummer, unter der Sie sich über den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage informieren können. Um eine zufriedenstellende Lösung zu ermöglichen, ist in vielen Fällen die Einholung zusätzlicher Informationen notwendig. Bei komplexeren Fällen kann auch die Hinzuziehung eines unserer Experten notwendig sein. Daher bitten wir um Verständnis, wenn es von der Registrierung bis zur Kontaktaufnahme bzw. zufriedenstellenden Lösung unterschiedlich lange dauern kann.

Sollte die Bearbeitung Ihrer Beschwerde jedoch mehr als 10 Arbeitstage in Anspruch nehmen, erhalten Sie von uns jedenfalls eine schriftliche Information. Dennoch werden wir immer versuchen, Ihnen zeitnah positive Rückmeldung zu geben. Sollte wider Erwarten die Bearbeitung länger als 25 Arbeitstage benötigen, erhalten Sie erneut einen schriftlichen Zwischenbescheid hinsichtlich des aktuellen Stands der Bearbeitung. Unser Ziel ist es, jede Beschwerde spätestens innerhalb von 35 Arbeitstagen nach Registrierung zu lösen.

  • Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft für Bankgeschäfte, ausgenommen Fremdwährungskredite (www.bankenschlichtung.at)
  • Internet Ombudsmann für übers Internet geschlossene entgeltliche Verträge oder sonstige Fragen des E-Commerce- oder Internetrechts bzw. des Datenschutz-, Urheber- oder Markenrechts mit Internetbezug, wenn Sie Verbraucherin oder Verbraucher mit Wohnsitz in Österreich sind (www.ombudsmann.at)
  • Bei online abgeschlossen Verträgen, haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, sich an die von der Europäischen Kommission eingerichtete Streitschlichtungsplattform zu wenden (ec.europa.eu/odr)
  • Schlichtung für Verbrauchergeschäfte für Fremdwährungskredite oder sonstige Streitigkeiten, die nicht in die Zuständigkeit der obigen Schlichtungsstellen fallen (www.verbraucherschlichtung.at)
  • Österreichische Finanzmarktaufsicht (www.fma.gv.at/beschwerde-und-ansprechpartner)
  • Wenn die Beschwerde nicht nach allgemeinen Anstandsregeln vorgebracht werden kann.
  • Wenn Sie die anlassgebende Person nicht nennen wollen, ist es uns unmöglich, den Sachverhalt korrekt zu prüfen.
  • Wenn die Beschwerde mit geschützten Interessen Dritter im Sinne des Bankgeheimnisses nicht vereinbar ist.
  • Beschwerden hinsichtlich geschäftspolitischer Entscheidungen – beispielsweise zu Konditionen oder Entgelten – können wir registrieren. Allerdings ist es uns nicht möglich, Nachlässe zu gewähren.
  • Sollte bereits ein Gerichts- oder Schlichtungsverfahren anhängig sein, können wir als Beschwerdemanagement nicht mehr für Sie tätig werden.
  • Sollten Sie eine Strafanzeige wegen des Beschwerdegegenstandes erstattet haben, bitten wir Sie, weitere Schritte direkt über den Rechtsweg abzuklären.