Wohnkreditrechner

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Wohnkreditrechner 

 

Häufig gestellte Fragen zum Wohnkreditrechner

 

Der Wohnkreditrechner zeigt Ihnen mit wenigen Klicks die vorläufige monatliche Kreditrate für den easy Wohnbaukredit. Die Kreditrate wird auf Basis des angegebenen Kreditbetrags und der gewählten Laufzeit berechnet.

Außerdem kann mit dem Zinssatz-Regler der Sollzinssatz, der für die Berechnung herangezogen wird, verändert werden.

Der Wohnkreditrechner dient lediglich als erste Orientierungshilfe bei der Planung Ihres Wohnbauprojekts. Mit Hilfe des Rechenbeispiels können einerseits die monatlich zu erwartenden Kosten eingeschätzt werden, andererseits wird unter den zusätzlichen Informationen aufgeschlüsselt, welche weiteren Kosten anfallen.
Der Zinssatz und die daraus resultierende Ratenhöhe ist bonitätsabhängig und kann erst nach erfolgter Bonitätsprüfung festgelegt werden.

Für den easy Wohnbaukredit können Sie ein Angebot über eine unverbindliche Anfrage einholen. Die Berechnung Ihres Wohnbaukredits mit dem easy Wohnkreditrechner kann als Basis für die unverbindliche Anfrage verwendet werden.
Um die Anfrage zu vervollständigen, folgen Sie einfach den Schritten auf wohnkredit.easybank.at

Ja, beim easy Wohnbaukredit handelt es sich um einen Kredit mit hypothekarischer Besicherung.

Bei einem Kredit fallen jährlich Kosten auf die nominale Kredithöhe an. Diese Kosten werden mit dem effektiven Jahreszinssatz beglichen.
Der Effektivzins ist eine Summe aller Kosten, die dem Kreditnehmer auferlegt werden, wenn er einen Kredit in Anspruch nimmt. Damit ist gemeint, dass nicht alleine der Zinssatz des Kredites, sondern zusätzlich Kreditkosten oder Kontoführungsentgelte hinzugerechnet werden. Das Ergebnis ist ein Prozentsatz bezogen auf die Netto-Kreditsumme.

Die variablen Zinsen eines Wohnbaukredits orientieren sich an allgemeinen Kapitalmarktzinssätzen, zum Beispiel dem EURIBOR. Bei dieser „Euro Interbank Offered Rate“ handelt es sich um den Zinssatz, zu dem Banken sich gegenseitig Geld leihen. Die Entwicklung des Euribors wiederum orientiert sich am Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB). In den Zinsgleitklauseln des Kreditvertrags sind die Voraussetzungen für Zinssatzänderungen festgelegt. Darin steht auch, zu welchem Zeitpunkt die Zinsen jeweils angepasst werden. Bei einer Zinssatzänderung wird der Kreditnehmer schriftlich informiert. In der Änderungsmitteilung sind der neue Nominal- und der neue effektive Jahreszinssatz angegeben.